Die Sächsische Staatsregierung hat die Schul- und Kita-Coronaverordnung in der ab 3. April 2022 geltenden Fassung beschlossen.
Wesentliche Punkte sind:
- Ab der kommenden Woche entfällt aufgrund der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.
- Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Tests in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Danach soll die anlasslose Testung entfallen. Bei Auftreten eines Infektionsfalles in einer Gruppe oder Klasse sieht die Verordnung für 5 Tage eine tägliche Testpflicht vor.
K. Schiller
Schulleiterin