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A/B Woche?  

Schultage23 24.1

ListeSchulwochen23 24

   

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Unser Konzept zur Berufsorientierung am Bildungszentrum Adam Ries

Das Berufsorientierungskonzept an unserer Schule soll den Schülerinnen und Schülern helfen eine berufliche Laufbahn einzuschlagen, die ihren Interessen, Fähigkeiten und Stärken am besten entspricht. Dabei wollen wir ihnen durch fächerübergreifenden Unterricht geeignete Hilfsmittel an die Hand geben, wie z.B. Bewerbungen schreiben, Lebenslauf verfassen, Bewerbungen ansprechend gestalten, um erste berufspraktische Erfahrungen zu sammeln etc.

Unsere SuS werden dabei von unserem Praxisberater, dem Berufsberater und der Berufseinstiegsbegleitung, welche von Klassenstufe 7 bis 10 läuft, unterstützt. Dabei arbeiten wir mit vielen externen Partnern zusammen: dem Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz, der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, dem Bildungsträger GAFUG (Standort Oberlungwitz), dem Arbeitskreis “Schule und Wirtschaft“ der Wirtschaftsförderung im Erzgebirgskreis, den zuständigen Kammern sowie zahlreichen Firmen und Einrichtungen in der Umgebung unserer Schule.

Alle Aufgaben, Projekte und Verantwortlichkeiten werden unter den beteiligten Akteuren abgestimmt. Diese Vernetzung bildet die Grundlage für die Sicherung einer hohen Qualität unserer Zusammenarbeit.

Ziel ist der Aufbau und der Erhalt langfristiger Kooperationen zwischen unserer Schule und den regionalansässigen Wirtschaftsunternehmen.

Als Schule sehen wir uns verpflichtet dem Fachkräftemangel in unserer Region entgegenzuwirken und passen unsere Berufsorientierung den regionalen Gegebenheiten an.

Wir bemühen uns um eine stetige Reflexion und Evaluation unserer Ergebnisse.

   

virtueller Rundgang  

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Lehrer werden in Sachsen  

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<< Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen
sind. >>

   
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