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Schulwettbewerb der Oberschule

 

“beste handyfreie Klasse des Monats“

Gewinner des gesamten Wettbewerbes sind die

Klassen 9a und 10b. 

Beide Klassen haben es geschafft sich über das

gesamte Schuljahr an die neue Handyregelung zu

halten.

Herzlichen Glückwunsch!

                          HP

HP 1

Nimmt ein Schüler am Unterricht in anderen Fächern teil, ist aber auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, am praktischen Teils des Sportunterrichts teilzunehmen, so kann er hiervon befreit werden. Grundsätzlich entbindet diese Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts aber nicht von der Anwesenheitspflicht. Der Schüler kann trotz der Befreiung von der Sportpraxis in das Unterrichtsgeschehen (z.B. Teilnahme am theoretischen Teil, Übernahme von Schiedsrichteraufgaben und Hilfestellungen) einbezogen werden, soweit sein Gesundheitszustand es zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Sportlehrkraft.

 

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern

Die Eltern/Erziehungsberechtigten) sorgen für:
  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht
  • notwendige Arbeitsmittel

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

Am 1. Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf den Anrufbeantworter sprechen.

Bitte auch die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen.

Tel.: 03733 506760

Krankheit

  • schriftliche Entschuldigung binnen 3 Tagen beim Klassenlehrer abzugeben
  • bei längerer Erkrankung ärztliches Attest

Sonstige Gründe

(stundenweise)

z.B. Behördentermin
  • vorherige Absprache mit dem KL
  • eine entsprechende Bescheinigung danach ist dem Klassenlehrer vorzulegen

Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht

(ganze Tage)

  • vorherige rechtzeitige schriftliche Beantragung
  • bei bis zu 2 Tagen ist der Klassen-lehrer zuständig, danach der Schulleiter
  • wichtige Gründe sind im §4 der Schulbesuchsordnung geregelt

Fehlen ohne Entschuldigung

  • Schulpflichtverletzung
  • Elterngespräch
  • Vermerk in der Schülerakte und auf dem Zeugnis
  • bei anhaltender Schulpflicht-verletzung: Meldung ans Ordnungsamt

Fehlen bei Klassenarbeiten

  • bei fehlender Entschuldigung wird die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet
  • bei Vorlage einer Entschuldigung wird die Arbeit zeitnah nachgeschrieben

Fragen?

Probleme?

Informationen?

Wir beraten Sie gern:
  • Klassenlehrer/-innen
  • Fachlehrer/-innen
  • Beratungslehrerin
  • Schulleitung
  • Sozialpädagoge
   

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<< Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen
sind. >>

   
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