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Schulwettbewerb der Oberschule
“beste handyfreie Klasse des Monats“
Gewinner des gesamten Wettbewerbes sind die
Klassen 9a und 10b.
Beide Klassen haben es geschafft sich über das
gesamte Schuljahr an die neue Handyregelung zu
halten.
Herzlichen Glückwunsch!
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Nimmt ein Schüler am Unterricht in anderen Fächern teil, ist aber auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, am praktischen Teils des Sportunterrichts teilzunehmen, so kann er hiervon befreit werden. Grundsätzlich entbindet diese Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts aber nicht von der Anwesenheitspflicht. Der Schüler kann trotz der Befreiung von der Sportpraxis in das Unterrichtsgeschehen (z.B. Teilnahme am theoretischen Teil, Übernahme von Schiedsrichteraufgaben und Hilfestellungen) einbezogen werden, soweit sein Gesundheitszustand es zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Sportlehrkraft.
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Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern |
Die Eltern/Erziehungsberechtigten) sorgen für:
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? |
Am 1. Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf den Anrufbeantworter sprechen.
Bitte auch die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen. Tel.: 03733 506760 |
Krankheit |
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Sonstige Gründe (stundenweise) |
z.B. Behördentermin
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Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht (ganze Tage) |
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Fehlen ohne Entschuldigung |
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Fehlen bei Klassenarbeiten |
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Fragen? Probleme? Informationen? |
Wir beraten Sie gern:
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