Information der Schule bei schwerwiegenden Erkrankungen
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind Sie zwar nicht verpflichtet, uns ernsthafte Erkrankungen oder notwendige Medikamenteneinnahmen mitzuteilen, trotzdem möchten wir Sie bitten, die Schule (Sekretariat, Klassenlehrer oder Sportlehrer) zu informieren, falls schwerwiegende Allergien oder andere Erkrankungen vorliegen.
Nur dann können wir im Ernstfall schnell und richtig reagieren.
Informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, damit wir die anderen Eltern informieren können.