Ihre Kinder sind für die Dauer des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg gesetzlich gegen Unfall versichert. Beachten Sie die folgenden Hinweise in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Nachteilen
- Schul- bzw. Schulwegunfälle s o f o r t im Sekretariat der Schule melden, damit sie in das Unfallbuch eingetragen werden können.
- Müssen Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, weisen Sie den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Kosten werden dann in der Regel von der Unfallkasse Sachsen übernommen. Sie müssen nach dem Arztbesuch das Sekretariat der Schule informieren, damit eine Unfallmeldung an die Unfallkasse erfolgen kann.