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Ab Mittwoch sind an den Oberschulen die Selbsttests für alle verfügbar. Das bedeutet am Mittwoch (für Gruppe2) und am Donnerstag (für Gruppe 1) findet in der 1. Stunde jeweils der Selbsttest der Schüler unter Beaufsichtigung und Anleitung des jeweiligen eingesetzten Lehrers statt.

Dazu muss die unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor oder kann kein ärztliches Negativattest (nicht älter als 1 Woche) vorgelegt werden, sind die Schüler von den Eltern abzuholen. Den Schülern wird ein Zutrittsverbot ausgesprochen.

Schüler, die sich am Montag dem Schnelltest in der Schule bereits unterzogen haben, müssen nicht am Selbsttest teilnehmen.

Wurde ein Schüler positiv getestet, muss dieser den Unterrichtsraum sofort verlassen und von den Eltern umgehend abgeholt werden. Es ist dann ein PCR-Test beim Arzt zu machen. 
Zur Erleichterung des Ganzen empfehle ich im Vorfeld das Erklärvideo  anzuschauen: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ

K. Schiller

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<< Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen
sind. >>

   
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