Ab Montag, den 14.06.21 können alle Schüler wieder im Regelbetrieb ohne schulorganisatorische Einschränkungen unterrichtet werden. (Dies gilt bis zu einer Inzidenz unter 100.)
Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Ihr findet den Plan in Lernsax in eurer Klasse unter Dateien/Stundenplan.
"Darüber hinaus sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vor, dass unter einer Inzidenz von 35 die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal und das Hortpersonal entfällt. Das betrifft sowohl den Unterricht als auch den Aufenthalt im Schulgebäude. Personen von außerhalb müssen weiterhin Maske auf dem Schulgelände tragen.
In der neuen Verordnung ist aber – wie schon in der Vergangenheit – eine ausdrückliche Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beinhaltet."
Die Testpflicht zweimal wöchtnlich bleibt bestehen.
Essensversorgung:
Frühstücksversorgung ist nach wie vor nicht möglich
<< Transparenzhinweis: Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht aufZugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbarenInformationen,soweitkeineAusnahmegilt(Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. >>