Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern
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Die Eltern/Erziehungsberechtigten) sorgen für:
- regelmäßigen Schulbesuch
- pünktliches Erscheinen zum Unterricht
- notwendige Arbeitsmittel
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
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Am 1. Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf den Anrufbeantworter sprechen.
Bitte auch die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen.
Tel.: 03733 506760
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Krankheit
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Sonstige Gründe
(stundenweise)
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z.B. Behördentermin
- vorherige Absprache mit dem KL
- eine entsprechende Bescheinigung danach ist dem Klassenlehrer vorzulegen
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Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht
(ganze Tage)
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- vorherige rechtzeitige schriftliche Beantragung
- bei bis zu 2 Tagen ist der Klassen-lehrer zuständig, danach der Schulleiter
- wichtige Gründe sind im §4 der Schulbesuchsordnung geregelt
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Fehlen ohne Entschuldigung
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- Schulpflichtverletzung
- Elterngespräch
- Vermerk in der Schülerakte und auf dem Zeugnis
- bei anhaltender Schulpflicht-verletzung: Meldung ans Ordnungsamt
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Fehlen bei Klassenarbeiten
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- bei fehlender Entschuldigung wird die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet
- bei Vorlage einer Entschuldigung wird die Arbeit zeitnah nachgeschrieben
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Fragen?
Probleme?
Informationen?
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Wir beraten Sie gern:
- Klassenlehrer/-innen
- Fachlehrer/-innen
- Beratungslehrerin
- Schulleitung
- Sozialpädagoge
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