Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern |
Die Eltern/Erziehungsberechtigten) sorgen für:
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? |
Am 1. Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf den Anrufbeantworter sprechen.
Bitte auch die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen. Tel.: 03733 506760 |
Krankheit |
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Sonstige Gründe (stundenweise) |
z.B. Behördentermin
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Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht (ganze Tage) |
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Fehlen ohne Entschuldigung |
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Fehlen bei Klassenarbeiten |
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Fragen? Probleme? Informationen? |
Wir beraten Sie gern:
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